Der WunderbarWeicheWanne-Gründer Prof. Dr. Stefan Dietz im Anzug und Krawatte lächelnd am Ufer eines Sees.
Gründer Prof. Stefan Dietz

Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen

Der Zusammenhang „Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen“ wird im Folgenden geklärt: Der Badumbau, also eine Badezimmersanierung, fördert die Selbstständigkeit und Sicherheit mobilitätseingeschränkter oder pflegebedürftiger Menschen, indem das häusliche Umfeld an die Einschränkungen angepasst wird. 

Förderung durch Ihre Pflegekasse

Eine solche Wohnungsanpassung wird von der Pflegekasse finanziell mit einem Zuschuss bis zu 4.180 € unterstützt, wenn ein klar nachgewiesener medizinischer Bedarf besteht. Damit soll eine gegebenenfalls nötige häusliche Pflege in der Wohnung überhaupt ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellt werden.

Voraussetzung 1: Pflegegrad

Der medizinische Bedarf ist gegeben durch den Nachweis eines anerkannten Pflegegrades. Dieser bestätigt dann, dass die betroffene Person auf Unterstützung angewiesen ist. Grundlage für den Pflegegrad ist wiederum ein ärztliches Gutachten, das bauliche Maßnahmen wie z.B. rutschfeste Böden, Badewannen mit seitlicher Tür oder ebenerdige Duschen, verstellbare Waschbecken und stabile Haltegriffe als erforderlich erachtet. Mithilfe dieser Anpassungen wird das Sturzrisiko geringer und die Mobilität im Badezimmer erheblich unterstützt.

Voraussetzung 2: Unterlagen

Im Kontext „Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen“ ist für den Zuschuss durch die Pflegekasse auf eine gut dokumentierte Planung mit detaillierten Kostenvoranschlägen und Angaben zu den verwendeten Produkte zu achten. Ein Finanzierungsplan, der die Eigenbeteiligung samt möglicher Zuschüsse darlegt, rundet die Unterlagen ab.

Voraussetzung 3: Qualifizierte Fachbetriebe als ausführende Betriebe

Wichtig ist ebenso, dass die Umbauarbeiten von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden, um Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse, die in der Regel über Ihre Krankenkasse erreichbar ist. Sofern Ihr Antrag positiv beschieden wird, erhalten Sie die genehmigte finanzielle Unterstützung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Aus diesem Grund sollten Sie den Antrag schon bei den ersten Anzeichen einer Einschränkung der Mobilität stellen.

Der Abfolge zum Erhalt eines Zuschusses für eine Wohnumfeldverbesserung (Badumbau) erfordert 2 Anträge:

  1. Antrag zu einem Pflegegrad (wenn nicht schon vorhanden)
  2. Antrag für einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung 

 

Schritte zur Beantragung eines Pflegegrads

Die Schritte zur Beantragung eines Pflegegrads für den Zuschuss im Kontext „Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen“ sind wie folgt:

  1. Pflegegrad gegebenenfalls über einen Bevollmächtigten (Vollmacht oder Kopie des Betreuerausweises beilegen) beantragen am besten schriftlich mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale und
    • per Einwurf-Einschreiben oder
    • per E-Mail oder
    • Fax mit Sendenachweis (Einblendung des Schreibens) oder
    • persönlich abgeben und den Eingang des Schreibens quittieren lassen
  2. Zusendung des Formulars für die Beantragung der Pflegeleistungen abwarten
  3. Ausfüllen des Formulars, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, gibt es Unterstützung durch
  4. Einreichen der Unterlagen
  5. Betroffene Person und das Wohnumfeld wird ärztlich innerhalb von 20 Tagen begutachtet
  6. Die begutachtende Person errechnet den vorliegenden Pflegegrad
  7. Pflegekasse überprüft und entscheidet innerhalb von 25 Tagen und
    • bewilligt den Pflegegrad
    • oder lehnt den Antrag ab (Ein Widerspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden).

Schritte zur Beantragung eines Zuschusses zur Wohnumfeldverbesserung

 Die Schritte zur Beantragung eines Pflegegrads für den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung im Kontext „Badumbau Pflegekasse Voraussetzungen“ sind wie folgt (Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor)::

  1.  Der Antrag hierzu sollte erstellt werden
  2. Der Antrag hierzu sollte weitergeleitet werden
    • per Einwurf-Einschreiben oder
    • per E-Mail oder
    • Fax mit Sendenachweis (Einblenden des Briefes) oder
    • Persönlich abgeben und Eingang quittieren lassen
  3. Zusendung des Formulars für die Beantragung des Zuschusses abwarten
  4. Ausfüllen des Formulars, bei Bedarf Unterstützung durch regionale Wohnberatungsstellen unter Wohnberatungsstellen – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
  5. Einreichen der Unterlagen mit Plänen und Kostenvoranschlägen
  6. Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Tagen und
    • bewilligt den Antrag oder
    • lehnt den Antrag ab (Widerspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden).
  7. Renovierungsarbeiten starten (Link zu aus einer Hand)

Pflegegradrechner

Wenn Sie sich selbst einen Eindruck verschaffen wollen, welcher Pflegegrad aus Ihrer Sicht vorliegen könnte, nutzen Sie den Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale
Rechtsgültig ist allerdings nur das ärztliche Gutachten.

Mehrfach Zuschuss möglich

Da sich der Pflegegrad auch ändern kann, können gegebenenfalls mehrmals der finanzielle Zuschuss abgerufen werden. Deshalb nur den Umfang eines Badumbaus anstreben, der im Moment dem Pflegegrad angemessen ist. Eine mögliche Reihenfolge ist z.B. für den Badumbau 

  1. Zunächst Tausch der konventionellen Badewanne z.B. gegen eine Badewanne mit seitlicher Tür (Weitere Infos) und
  2. Dann, wenn später nötig eine Badkomplettrenovierung (Weitere Infos)